Martha Haack

Förderung für weibliche volljährige Hamburger Waisen aus dem Nachlass der Frau Martha Haack

Die Unterstützungsstiftung ist mit die Abwicklung der Nachlassangelegenheit der Frau Martha Haack betraut worden.

Lebenszeitspanne zwischen der Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

 Eine weibliche Person, die vor Vollendung des 27. Lebensjahres einen Elternteil von Todes wegen verloren hat

Gewöhnlicher Aufenthalt in dem Gebiet der FHH.

Der Antrag muss folgende Angaben  und Unterlagen enthalten:

logo_unterstuetzungsstiftung_kinder-in-hamburg

Lebenslauf

Ausführlicher Lebenslauf einschließlich Angaben über mögliche Angehörige und Wohnverhältnisse

logo_unterstuetzungsstiftung_kinder-in-hamburg

Beruf

Derzeitiger Ausbildungsstand/Beruf nebst Zeugnissen

logo_unterstuetzungsstiftung_kinder-in-hamburg

Begründung

Konkrete Begründung wozu die Förderung benötigt und wir in welcher Höhe sie gewünscht wird

logo_unterstuetzungsstiftung_kinder-in-hamburg

Vermögensverhältnisse

Nachweis über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse und wie bisher der Lebensunterhalt bestritten wird

Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen oder von Dritten mit Zustimmung der Antragstellerin einzuholen. Die Entscheidung über die Förderung trifft der Vorstand nach Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.