Fördervoraussetzungen
Ein Antrag auf Förderung kann jederzeit gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Ist die antragstellende Person minderjährig, ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter mit zu unterzeichnen.
Der Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
Ausführlicher Lebenslauf einschließlich Angaben über mögliche Angehörige und Wohnverhältnisse
Derzeitiger Ausbildungsstand/Beruf nebst Zeugnissen
Nachweis über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse etwaiger unterhaltspflichtiger Personen und Angaben dazu, wie bisher der Lebensunterhalt getragen wurde
Konkrete Begründung, wozu die Förderung benötigt und in welcher Höhe sie gewünscht wird sowie für eine Förderung aus den Nachlässen Rullmann und Buchwald ein Nachweis der künstlerischen, musischen oder sportlichen Begabungen/Talente
Die Unterstützungsstiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen oder von Dritten mit Zustimmung der antragstellenden Person einzuholen.
Die Förderung wird nach dem Einzelfall bemessen, z.B. nach Alter, Art und Dauer der Ausbildung und den finanziellen Bedürfnissen der antragstellenden Person. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand der Unterstützungsstiftung nach Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Die Unterstützungsstiftung wird Leistungsnachweise und sonstige für die Fortsetzung der Förderung erforderliche Nachweise anfordern und, sofern die Fördervoraussetzungen nicht mehr vorliegen, die Unterstützung einstellen. Nicht verbrauchte oder zweckwidrig verwendete Fördermittel sind zurückzuzahlen.