Martha Haack
Die Unterstützungsstiftung ist mit die Abwicklung der Nachlassangelegenheit der Frau Martha Haack betraut worden.
Lebenszeitspanne zwischen der Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Eine weibliche Person, die vor Vollendung des 27. Lebensjahres einen Elternteil von Todes wegen verloren hat
Gewöhnlicher Aufenthalt in dem Gebiet der FHH.
Der Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen oder von Dritten mit Zustimmung der Antragstellerin einzuholen. Die Entscheidung über die Förderung trifft der Vorstand nach Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.